
Was ist zu tun, wenn ein lieber Mensch verstorben ist?
Das Eintreten des Todes eines nahestehenden Menschen ist immer ein tiefgreifendes Erlebnis, Oft plötzlich und häufig unerwartet verändert sich das eigene Leben. Gerade dann brauchen Sie als Angehöriger Zeit und Raum für Ihre Trauer. Unabhängig von dem Schmerz, ist es der Beginn einer Reihe von Entscheidungen und Erledigungen, die nun getroffen werden müssen. Nehmen Sie sich genügend Zeit für Ihre Entscheidungen, zum Innehalten und Abschied nehmen. Die Zeit zwischen dem Tod eines lieben Menschen und seiner Beisetzung, jeder Schritt im Abschiedsprozess, ist einmalig und nicht wiederholbar.
Den Arzt
verständigen
Aufbahrung
Zuhause
Kontakt-
aufnahme
Verwandte
informieren
1. Den Arzt verständigen
Ist der Tod zu Hause eingetreten, so verständigen Sie als Angehöriger bitte den Hausarzt bzw. den Notarzt. Bitte halten Sie für den Arzt den Ausweis des Verstorbenen bereit. Nach einer ausführlichen Untersuchung wird er die entsprechenden Sterbedokumente ausfüllen. Diese ärztlichen Papiere sind die Grundlage für alle weiteren Schritte.
In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird dies alles automatisch veranlasst. Dort kümmern sich die Pfleger/Pflegerinnen um die Benachrichtigung des Arztes und sorgen für die Ausstellung des Todesscheins.
Die ärztlichen Leistungen werden nicht über Krankenkasse oder private Krankenversicherung abgerechnet. Sie müssen von Ihnen als Angehörige getragen werden.
2. Aufbahrung Zuhause
Sie dürfen den Verstorbenen bis zu 36h zu Hause behalten. Erst dann sollte eine Überführung in Aufbewahrungsräume veranlasst werden. In vielen Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen gibt es spezielle Räume in denen eine Aufbahrung und ein Abschied möglich gemacht werden.
3. Kontaktaufnahme
Nach Feststellung des Todes, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir vereinbaren ein Beratungsgespräch, das wir gerne bei Ihnen zu Hause in gewohnter und vertrauter Atmosphäre führen können. Dabei wollen wir die Wünsche des Verstorbenen und Ihre eigenen Wünsche berücksichtigen und die nächsten Schritte gemeinsam abstimmen. Ihr Anliegen steht für uns im Mittelpunkt.
4. Verwandte und Freunde informieren
Wenn es für Sie in dieser schwierigen emotionalen Situation hilfreich sein kann, informieren wir für Sie gerne die engsten Verwandten und guten Freunde über den Todesfall. In dieser Phase des tiefen persönlichen Schmerzes und der ohnmächtigen Trauer kann sich der Rückhalt dieser Menschen stärkend für Sie und für den noch vor Ihnen liegenden Weg auswirken.
Folgende Unterlagen sollten Sie für das Beratungsgespräch bereithalten
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Todesbescheinigung mit allen Durchschlägen
Trat der Tod im Krankenhaus ein, so liegen die Papiere dort und werden von uns im Rahmen der Überführung mitgenommen - Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
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Auszug aus dem Familienbuch, oder Familienregisters oder die folgenden Personenstandsdokumente des Verstorbenen:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- ggf. Nachweis über eine Namesänderung
- ggf. Nachweis über eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft
- ggf. Einbürgerungsurkunde
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.
Sind diese in einer Fremdsprache abgefasst, bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.

Weitere Dokumente die benötigt werden:
- Chipkarte der Krankenversicherung (der Versicherungschutz endet mit dem Tod)
Mitversicherte Familienangehörige bei den gesetzlichen Krankenkassen sind nur noch einen Monat versichert. Hier ist es ratsam, möglichst bald ein Beratungsgespräch bei der
Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.
War der Verstorbene privat versichert, erhalten Sie höchstwahrscheinlich noch Rechnungen für ärztliche Leistungen und Behandlungen. Diese Rechnungen reichen Sie bei der Krankenversicherung ein. - Versicherungspolicen (z.B. Lebensversicherung)
- Rentenversicherungsnummer, Betriebsrentenversicherungsnummer
- Graburkunde (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Schwerbehindertenausweis
Gerne sehen wir mit Ihnen zusammen alle Unterlagen durch und sind Ihnen bei der Beschaffung notwendiger Dokumente behilflich.
Abschied nehmen
Zu den traditionellen Trauerritualen gehört die Aufbahrung und Abschiednahme.
Sie kann zu Hause oder in speziell dafür geeigneten Abschiedsräumen stattfinden. Die Zeitspanne bis zur Beisetzung ist kostbar.
Wenn Sie diese Stunden mit Ihrem lieben Verstorbenen verbringen möchten, begleiten und unterstützen wir Sie dabei.
Das Abschiednehmen am offenen Sarg ist ein sehr persönliches und prägendes Ereignis.
Um dem lieben Verstorbenen etwas mit auf die Reise zu geben, haben wir Ihnen die traditionellsten Trauerrituale aufgelistet: